Das Sylter Testament
Der Beitrag stellt eine Alternative zum klassischen Berliner Testament vor. Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten zunächst gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners zu Schlusserben ein. Dies sichert zwar den überlebenden Ehegatten umfassend ab, kann aber steuerlich nachteilig sein, weil beim ersten Todesfall die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder ungenutzt bleiben.
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