Unternehmensnachfolge
Übergabe innerhalb der Familie, Management-Buy-out, Beteiligungsmodelle, Familiengesellschaften und Governance-Strukturen.
Strategische Nachfolgeplanung für Unternehmer, Familien und Immobilieneigentümer – rechtlich präzise, steuerlich durchdacht und mit Blick auf die Menschen, um die es geht.

„Gute Nachfolge beginnt lange vor der Unterschrift.“-Dr. David WitzelEstate Planning in Frankfurt am Main
Nachfolge ist selten nur eine Frage des Testaments. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familieninteressen und persönliche Ziele greifen ineinander. Wir ordnen diese Themen, machen Handlungsoptionen verständlich und entwickeln mit Ihnen eine tragfähige Gesamtstruktur.
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur rechtssicheren Umsetzung koordinieren wir die relevanten rechtlichen und steuerlichen Bausteine.
Übergabe innerhalb der Familie, Management-Buy-out, Beteiligungsmodelle, Familiengesellschaften und Governance-Strukturen.
Testamente, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilsplanung sowie erb- und schenkungsteuerliche Gestaltung.
Strukturierung und generationenübergreifende Übertragung von Privat- und Betriebsimmobilien.
Planung bei Auslandsbezug, mehreren Wohnsitzen, grenzüberschreitenden Familien- und Vermögensstrukturen.
Die rechtliche und steuerliche Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit WNP Witzel Niesse - Rechtsanwälte, Notar und Steuerberater in Frankfurt am Main.
Zur Kanzlei WNP Witzel NiesseAktuelle Gedanken und praktische Hinweise zu Nachfolge, Vermögensstrukturierung und Steuern.
Ein älteres Ehepaar möchte ein arbeitsintensives Mehrfamilienhaus im Frankfurter Milieuschutzgebiet abgeben, es aber in der Familie behalten. Eine Schenkung scheidet aus, weil die Freibeträge ausgeschöpft sind, die Eltern die Erträge weiter brauchen und die Tochter in England lebt. Empfohlen wird daher ein Verkauf zum Verkehrswert an den Sohn, finanziert über ein fremdübliches Verkäuferdarlehen.
Beitrag öffnenDer Beitrag behandelt die Frage, ob und wie ein rechtlich unwirksamer letzter Wille dennoch umgesetzt werden kann. Ausgangspunkt ist ein Fall, in dem ein Erblasser seine Lebensgefährtin testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt hatte, dieses Testament jedoch versehentlich widerrief. Dadurch lebte eine ältere testamentarische Regelung wieder auf, nach der der Bruder seiner verstorbenen Ehefrau Erbe wurde – obwohl der Erblasser erkennbar weiterhin seine Lebensgefährtin begünstigen wollte.
Beitrag öffnenDer Beitrag zeigt, wie Eltern ihren Immobilienbestand erhalten und zugleich einen Sohn versorgen können, der nicht mit Geld umgehen kann. Eine Enterbung allein reicht nicht, weil der Pflichtteil die Erbin zum Verkauf zwingen kann. Empfohlen werden stattdessen lebzeitige Übertragungen an die Tochter, bei denen nach zehn Jahren die Pflichtteilsergänzung entfällt, oder ein Verkauf gegen Leibrente bzw. Verkäuferdarlehen.
Beitrag öffnenWeniger als 30 % der Deutschen haben ein Testament – dabei entscheiden gerade die typischen Irrtümer beim Verfassen oft über spätere Familienstreitigkeiten. Ein Fall aus der Praxis: Ein Unternehmer aus der Rhein-Main-Region verstirbt überraschend Ende 50. Seine Ehefrau hat das Unternehmen mit aufgebaut – erbt aber nichts, weil er Mitte 20, lange vor der Ehe, seine Tochter aus einer früheren Beziehung als Alleinerbin eingesetzt und dieses Testament 30 Jahre lang vergessen hatte.
Beitrag öffnenDer Beitrag zeigt welche Gestaltungsmöglichkeiten noch bestehen, wenn die Nachfolgeplanung erst kurz vor dem Tod erfolgt. Ausgangspunkt ist eine unverheiratete Frau Mitte 70, deren Tochter aufgrund einer früheren Schenkung ihren erbschaftsteuerlichen Freibetrag bereits weitgehend ausgeschöpft hat. Gleichzeitig soll der langjährige Lebensgefährte hinsichtlich des gemeinsam bewohnten Hauses abgesichert werden.
Beitrag öffnenDer Beitrag stellt eine Alternative zum klassischen Berliner Testament vor. Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten zunächst gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners zu Schlusserben ein. Dies sichert zwar den überlebenden Ehegatten umfassend ab, kann aber steuerlich nachteilig sein, weil beim ersten Todesfall die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder ungenutzt bleiben.
Beitrag öffnenFür notarielle Angelegenheiten steht Ihnen Frau Dr. Susanne Niesse als Notarin bei WNP Witzel Niesse zur Verfügung – insbesondere im Gesellschafts- und Immobilienrecht, im Erbrecht sowie bei Vermögens- und Unternehmensnachfolgen.
Zur Notarin Frau Dr. NiesseWir erfassen Vermögen, Beteiligte, bestehende Regelungen und Ihre persönlichen Prioritäten.
Wir vergleichen realistische Optionen und zeigen Folgen, Risiken sowie steuerliche Effekte transparent auf.
Wir führen Verträge, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen und begleitende Dokumente zu einem stimmigen Ganzen zusammen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage, die wichtigsten Ziele und den sinnvollen nächsten Schritt.
Anfragen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.