Minderung von Pflichtteilsansprüchen
Der Beitrag zeigt, wie Eltern ihren Immobilienbestand erhalten und zugleich einen Sohn versorgen können, der nicht mit Geld umgehen kann. Eine Enterbung allein reicht nicht, weil der Pflichtteil die Erbin zum Verkauf zwingen kann. Empfohlen werden stattdessen lebzeitige Übertragungen an die Tochter, bei denen nach zehn Jahren die Pflichtteilsergänzung entfällt, oder ein Verkauf gegen Leibrente bzw. Verkäuferdarlehen.
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